Ja ich möchte Förderer der Bürgerstiftung Oberstedten werden!
Und wie kann das geschehen?
Zum Einen durch einen jährlichen Förderbeitrag in einer zu bestimmenden Höhe. Den Förderbeitrag können Sie entweder als Spende oder als Zustiftung geben. Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen. Allerdings sind Zustiftungen nur ab einem Betrag von mindestens 1.000 EURO möglich.
Eine entsprechende Bescheinigung über die Förderung – ob Spende oder Zustiftung – wird wie gewünscht ausgestellt oder auch nicht. Das liegt ganz in Ihrer Hand.
Wie kommt die Fördervereinbarung zustande?
Diese Fördervereinbarung kommt durch die Bestätigung seitens des Stiftungstreuhänders, der hierbei durch den Vorstand der Bürgerstiftung vertreten wird, zustande.
Wann erfolgt die erste Abbuchung?
Der Erstbeitrag wird unmittelbar nach Zustandekommen der Vereinbarung fällig, die Folgebeiträge werden jeweils zum 01.01. eines jeden Jahres fällig.
Bei Zustandekommen der Vereinbarung im ersten Kalenderhalbjahr ist der volle Erstbeitrag zu zahlen; bei Zustandekommen der Vereinbarung im zweiten Kalenderhalbjahr beträgt der Erstbeitrag 50 % des oben angegebenen Förderbeitrages.
Kann ich kündigen?
Die Fördervereinbarung kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) gekündigt werden. Die Kündigung des Förderers ist an den Vorstand der Bürgerstiftung zu richten, der von dem Treuhänder zur Entgegennahme von Kündigungen ermächtigt wird.
Förderantrag der Bürgerstiftung Oberstedten: Download